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Umwidmungsantrag
Generell sind teilnehmende Organisationen – bereits durch die unterschriebene Spendenerklärung – verpflichtet, sich an den in der Bewerbung vorgestellten Zweck zu halten. Es wird jedoch anerkannt, dass es gelegentlich zu kleineren Änderungen kommen kann. Unser Ziel ist, dass die Spenden von den teilnehmenden Organisationen bestmöglich verwendet werden können. Daher besteht die Möglichkeit, bei unvorhersehbaren Ereignissen einen Umwidmungsantrag zu stellen. Über diesen wird im Verein entschieden und anschließend über dessen Entscheid informiert.
Wird der Antrag abgelehnt, müssen die erhaltenen Spendengelder umgehend zurückgezahlt werden.
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