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Informationen für Vereine und Institutionen zur Teilnahme

Jedes Jahr wählen wir rund 60 Organisationen aus, die überwiegend aus Berlin und Brandenburg stammen. Einige Partner, wie die Caritas oder die Berliner Stadtmission, sind schon seit vielen Jahren Teil unserer Spendenaktion und begleiten uns zuverlässig. Gleichzeitig freuen wir uns sehr, wenn sich jährlich neue Vereine und insbesondere Kiezinitiativen beteiligen – so können wir direkt vor Ort dort helfen, wo der Bedarf am größten ist. Dabei fühlen wir uns unseren LeserInnen gegenüber verpflichtet, die Verwendung der Gelder sehr genau zu prüfen und sicherzustellen, dass die Spenden verantwortungsvoll eingesetzt werden. Gemeinsam schaffen wir so nachhaltige Unterstützung, die direkt bei den Menschen ankommt.

Wer kann sich bewerben?

Jede Organisation mit Freistellungsbescheid, aus dem hervorgeht, dass es sich um eine mildtätige und gemeinnützige Organisation handelt.

Unser Schwerpunkt liegt auf Berlin und Brandenburg und wird thematisch jedes Jahr – angepasst an die aktuellen Notstände – entschieden. 

Können Dokumente per Post zugeschickt werden?

Nein. Alle Dokumente sind ausschließlich digital per E-Mail einzureichen. Wir bemühen uns um eine ganzheitliche Digitalisierung, Transparenz und Nachhaltigkeit. 

Alle handschriftlich ausgefüllten und/ oder postalisch zugestellten Dokumente finden keine Berücksichtigung.

Wann kann eine Bewerbung eingereicht werden?

Die Aktion „Menschen helfen!" startet im Herbst,
mit einem Artikel auf unserer Themenseite  und in der gedruckten Zeitung mit Aufruf zur Bewerbung. Die Bewerbungsfrist endet nach einem Monat.

Kann eine Organisation sich mit mehreren Projekten bewerben?

Innerhalb einer Organisation können mehrere Projekte eingereicht werden. Es ist zu beachten, dass für jedes Projekt eine eigene Bewerbung eingereicht werden muss.

Wann wird über die Teilnahme informiert?

Alle Organisationen werden Mitte bis Ende November darüber informiert, ob sie für die aktuelle Spendenaktion ausgewählt wurden.  

Wann werden die Spenden ausgezahlt und wann wird über deren Höhe informiert?

Im Frühjahr wird eine Spendenvergabefeier veranstaltet, bei der die teilnehmenden Organisationen erstmals über die Höhe der Spenden unterrichtet werden. Eine Spendenerklärung wird ausgestellt, in der sich verpflichtet wird, die erhaltenen Spenden ausschließlich für den in der Bewerbung angegebenen Zweck zu verwenden und nach Ablauf eines Jahres unaufgefordert einen Verwendungsnachweis digital zuzusenden.

Können die erhaltenen Spenden auch abweichend von dem in der Bewerbung beschriebenen Zweck verwendet werden?

Generell sind teilnehmende Organisationen – bereits durch die unterschriebene Spendenerklärung – verpflichtet, sich an den in der Bewerbung vorgestellten Zweck zu halten. Es wird jedoch anerkannt, dass es gelegentlich zu kleineren Änderungen kommen kann.
Unser Ziel ist, dass die Spenden von den teilnehmenden Organisationen bestmöglich verwendet werden können. Daher besteht die Möglichkeit, bei Änderungen einen Umwidmungsantrag zu stellen. Über diesen wird im Verein entschieden und anschließend darüber informiert, ob die Spenden für den neuen Zweck verwendet werden können, oder ob diese zurücküberwiesen werden müssen.

Wann muss ein Nachweis für die Spende erbracht werden?

Nach Erhalt der Spenden steht ein Zeitraum von einem Jahr zur Verfügung, in dem die Gelder ausgegeben werden sollen. Nach Ablauf dieses Zeitraums sind die teilnehmenden Organisationen verpflichtet, unaufgefordert einen Verwendungsnachweis digital/per E-Mail einzureichen.

Welcher Nachweis muss nach Erhalt der Spende erbracht werden?

Der Verwendungsnachweis muss eine kurze Beschreibung der Projektrealisierung, gegebenenfalls mit Bildern, eine Auflistung der Ausgaben sowie Kopien der Rechnungen für alle ausgegebenen Spenden enthalten.

Was passiert mit Spenden, die nach Projektabschluss nicht verwendet wurden?

Es kann vorkommen, dass nicht alle Spendengelder ausgegeben werden können wie geplant.

In diesem Fall kann ein Umwidmungsantrag gestellt werden – oder aber der Betrag wird zurücküberwiesen, sodass er in der nächsten Spendenaktion anderen Projekten zugute kommen kann.

Hier finden Sie die erforderlichen Dokumente:

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